Training für Verhaltensprüfungen

Elemente der Verhaltensprüfung nach DVO LHundG NRW § 3 Verhaltensprüfung 

  1. Überprüfung des Gehorsams des Hundes
  2. Verhalten bei Kontakt mit Personen in Bewegung. (Jogger, Skater, Radler), die auch in engen räumlichen Kontakt zum Hund treten
  3. Verhalten bei Konfrontation mit unerwarteten Begebenheiten (Aufspannen eines Schirmes, Kontakt mit nicht normal reagierenden Personen).
  4. Verhalten des Hundes bei Konfrontation mit unerwarteten Geräuschen (Fahrradklingel, Geschrei, Trillerpfeife)
  5. Verhalten im Straßenverkehr oder in einer vergleichbaren Gegebenheit
  6. Verhalten beim Kontakt mit anderen, auch gleichgeschlechtlichen Hunden
  7. Verhalten des angebundenen Hundes ohne die Halterin oder den Halter in normalen Kontaktsituationen mit fremden Personen und Hunden. 

Die Zeit- und finanzielle Investition richtet sich individuell an dem Mensch - Hund - Team und deren Vorerfahrungen, Trainingsstand und Entwicklung.

Hinweis: 

Wenn ich das Team auf die Prüfung vorbereitet habe, darf ich es nicht prüfen. Es muss sich also entscheiden werden, ob ich die Prüfung abnehmen soll oder (!), ob ich darauf vorbereiten darf (es geht nur eins: Vorbereitung oder Prüfungsabnahme).